AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Nachlesen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Groz-Beckert - Next Generation GmbH


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, unabhängig ob er Verbraucher oder Unternehmer ist. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.

2. Vertragsschluß, Warenbeschaffenheit

Verträge kommen durch die schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Bei Änderungswünschen des Kunden am Angebot ist ein neues Angebot durch uns zwingend erforderlich. Beschreibungen und Abbildungen unserer Ware sind nur annähernd maßgebend. Wir behalten uns Änderungen unserer Ware bis zur Lieferung vor, insbesondere technische Veränderungen im Rahmen unserer Produktpflege, durch die jedoch die Interessen des Bestellers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden dürfen.

3. Teillieferungen

Wir sind berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zu erfüllen, die als selbständige Lieferung behandelt werden und mit den in Nr. 4 genannten Fristen jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teillieferung verzögert, können wir die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.

4. Lieferfrist

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart und auf dem Angebot angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Kalenderwochen ab dem Tag der schriftlichen Angebotsbestätigung durch den Kunden. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten des Auftrages, insbesondere nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigung, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf von uns abgesandt oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren Dauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhergesehene Umstände gleich, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, Betriebs- und Transportstörungen aller Art usw.. Dauern diese Umstände mehr als vier Monate an, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf das Verlangen des Kunden haben wir zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden angemessenen Frist liefern werden. Ist die Überschreitung einer Lieferfrist von uns zu vertreten, so kommen wir erst in Verzug, nachdem uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 2 Kalenderwochen gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Anschließend kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf 5 % des Werts der rückständigen Sendung, zumindest jedoch auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.

5. Zahlung

Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Zahlungen tilgen immer die älteste Rechnung. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder wird uns eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluss bekannt, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, so haben wir weiter das Recht, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Der Kunde kann wegen einer von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderung, nicht aufrechnen. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht. Als Käufer darf der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Spezialanfertigungen

Bei Ware, die wir nach den Anforderungen, Spezifikationen usw. des Kunden anfertigen, trägt er die alleinige Verantwortung für deren Richtigkeit. Er hat uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte deswegen aus gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen uns oder ein von uns eingeschaltetes Unternehmen erheben. Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vertragsgemäß. Unsere Preisforderung erhöht sich oder vermindert sich entsprechend. Einzelheiten sind gesondert zu vereinbaren.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Kunde die Forderung bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8. Mängel

Unsere Haftung beschränkt sich darauf, dass wir Mängel beseitigen oder für die mangelhafte Ware kostenlos einwandfreien Ersatz liefern. Auf Verlangen ist uns zuvor die mangelhafte Ware oder ein Muster zur Prüfung zu übersenden. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, wird sie von uns verweigert oder liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung weitergehender Rechtsbehelfe rechtfertigen, oder ist eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung verstrichen, dann ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Ist der Kunde Unternehmer, so sind wir für offensichtliche Mängel unserer Waren nur dann gewährleistungspflichtig, wenn sie der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns anzeigt. Für nicht rechtzeitig gerügte offensichtliche Mängel haften wir nicht. Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren die Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist der Kunde Verbraucher, so verjähren die Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Sachen in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware.

9. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung einer primären Erfüllungspflicht, die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder eine Garantie vorliegen oder wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend haften oder wir schuldhaft einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herbeigeführt haben. In allen Fällen sind Schadensersatzansprüche beschränkt auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden. Soweit die Haftung von Groz-Beckert – Next Generation GmbH nach dieser Regelung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Groz-Beckert – Next Generation GmbH.

10. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für die Leistungen beider Parteien ist Albstadt. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der folgenden Sonderregelung etwas anderes ergibt. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.